Alarmierung und Personalmanagement im Krankenhaus

Lösungen für das Gesundheitswesen

Zielgerichtete Alarmierung und Kommunikation in Kliniken und weiteren Bereichen der Gesundheitsversorgung

Krankenhausträger sind verpflichtet für externe und interne Notfälle Gefahrenabwehrplanungen zu erstellen. Die Aufgabe einen Krankenhauseinsatzplan, manchmal auch als Krankenhaus-Alarm- und -Einsatzplan (KAEP) bezeichnet, zu erstellen und diesen auch regelmäßig zu beüben, ist laut der deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Einsatzplanung (DAKEP) sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene geregelt. Das bayerische Staatsministerium des Innern führt in seinen Hinweisen für das Anlegen von Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplänen folgendes aus.

Bei internen (z.B. Brand im Krankenhaus) wie auch bei externen Gefahrenlagen ist die Alarmierung, d.h. die Verständigung und Information der Krankenhausmitarbeiter ein zentrales Problem, das nur gelöst werden kann, wenn die Alarmierung unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen organisatorisch vorbereitet ist. Die Vorbereitung der Alarmierungsplanung gliedert sich in drei Kernbereiche:

Klinik

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Hausnotruf

Bald mehr.